Der Vorstand der Genossenschaft Kreuz besteht mehrheitlich aus Genossenschaftern, insgesamt sind das vier bis sechs Personen. Sie werden von der Generalversammlung auf vier Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand leitet die Geschäfte der Genossenschaft und vertritt sie nach aussen. Für besondere Aufgaben kann er Fachkommissionen einsetzen, deren Mitglieder nicht Genossenschafter sein müssen. Vorstandsbeschlüsse werden mit absolutem Mehr gefasst, wobei mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sein muss. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident durch Stichentscheid.
Die Zeichnungsberechtigung einzelner Vorstandsmitglieder ist im Verwaltungsreglement festgelegt. Eine Gewinnbeteiligung oder Ausrichtung von Tantiemen an Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen.
Architekt
Speditionskaufmann
Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin HF
Gerontologin SAG (Schule Angewandte Gerontologie), pensioniert
dipl. Masch Ing. ETH, Pensioniert
Ausbildung El. Ing. HTL, Heute Rentner