Mieterinnen und Mieter müssen Genossenschaftsmitglied sein. Für die Miete einer Wohnung müssen pro Zimmer CHF 1500 Anteilscheine gezeichnet werden. Beispiel: 2-Zimmer-Wohnung für CHF 3000. Vor dem Mietantritt erworbene Anteilscheine werden angerechnet. Für die Aufnahme auf die Warteliste ist mindestens ein Anteilschein von CHF 500 notwendig.
Einzelpersonen können Ein- oder Mehrzimmerwohnungen mieten. Um eine Wohnung mieten zu können, muss mindestens eine Person älter als 60 Jahre sein.
Die Anmeldung muss jedes Jahr vom Interessenten erneuert werden, ansonsten wird der Eintrag in der Warteliste gelöscht. Mit dieser Anmeldung entsteht kein Anspruch auf eine Wohnung!